Die Räumungsklage ist erforderlich, um die Kündigung eines Mietverhältnisses durchzusetzen.
Alleine auf Grundlage einer Kündigung können Mieter nicht gegen ihren Willen aus der Mietsache entfernt werden. Dazu bedarf es eines Räumungstitels, welcher im Rahmen der Räumungsklage erworben wird.
Soweit Mieter versäumen, sich gegen eine Räumungsklage zu verteidigen, ergeht zeitnahe nach Einreichung Klageschrift ein Versäumnisurteil, welches über den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.
Falls Mieter Einwendungen gegen die Kündigung vorbringen, ist eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, in welcher oftmals eine vergleichsweise Einigung mit Vereinbarung einer Räumungsfrist möglich ist.
Kommt es zu keiner Einigung, muss das zuständige Gericht ein Endurteil fällen. Dieses kann mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden.
Soweit alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, kann aus dem rechtskräftigen Endurteil vollstreckt werden. Soweit die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder das Berufungsverfahren läuft, kann meist nur gegen Sicherheitsleistung, welche meist durch Hinterlegung einer vom Gericht bestimmten Geldsumme bewirkt wird, vollstreckt werden.