Unter Energierecht sind alle Regelungen zu fassen, die die Energiewirtschaft betreffen. Dazu gehört insbesondere die Energieversorgung mit Strom und Gas.

Maßgebliche Vorschriften sind u.a.:

  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Die Regelungen des Energierechts sind vielschichtig und wurden gerade in den letzten Monaten oft geändert. Umso mehr kommt es darauf an, dass Ihr Anwalt die geltende Gesetzeslage verinnerlicht hat und die bevorstehenden Änderungen im Blick hat.

Die Kanzlei Hubmann vertritt Sie insbesondere bei Problemen mit einem Energieversorger aufgrund