Die Kanzlei Hubmann erbringt als Rechtsanwaltskanzlei Rechtsdienstleistungen.

„Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.“

§ 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Dazu zählt neben einer Rechtsberatung u.a. auch die außergerichtliche Rechtsvertretung sowie die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht.

Die Kosten der Beauftragung richten sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alternativ kann in manchen Fällen eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

Im Rahmen einer kostenlosen Erstkontaktaufnahme kann Ihnen in der Regel anhand der geschilderten Sachlage eine vorläufige Empfehlung erteilt werden.

Soll darüber hinausgehend eine Tätigkeit entfaltet werden, insbesondere wenn Unterlagen geprüft werden sollen, liegt zumindest eine kostenpflichtige Beratung vor.

Gerne finden wir die für Sie passende Lösung.

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