Die Abmahnung ist oft Voraussetzung für die Kündigung von Verträgen.

Im Bereich des Mietrechts für Wohnraum hat die Abmahnung eine besondere Bedeutung. Sie enthält neben der Aufforderung zu einem Tun oder Unterlassen meist eine Kündigungsandrohung.

Sollte auf die Abmahnung nicht reagiert werden, kann dies in der Folge eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.