Mit einer Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung auf eine Geldschuld gemeint, die bei erbrachten Teilleistungen zu entrichten ist. Im Energierecht wird so monatlich ein Teil der zu erwartenden Gesamtschuld gemäß der am Ende des Abrechnungszeitraums zu erteilenden Schlussrechnung bereits im Voraus entrichtet.

Die Höhe des Abschlags berechnet sich wie folgt: Der Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung ist zunächst mit dem Arbeitspreis zu Beginn des neuen Lieferjahres zu multiplizieren. Addieren Sie danach den Grundpreis. Die sich ergebende Summe ist dann durch zwölf zu teilen. Dies ergibt dann in etwa den angemessenen Wert für eine monatliche Abschlagszahlung.

Im laufenden Abrechnungszeitraum kann ein Energieversorger die Abschläge nicht einfach so erhöhen: Dies bedarf als Vertragsänderung der Annahme eines entsprechenden Angebotes. Eine Ausnahme davon besteht, soweit der Energieversorger wirksam eine Preiserhöhung durchgeführt hat. In diesem Fall darf er auch die Abschläge in gleichem Maße erhöhen.