Wenn der Vermieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigt, kann das für den Mieter sehr viel Stress bedeuten. Der plötzliche Verlust des vertrauten Zuhauses kann einen komplett aus der Bahn werfen. In diesem Beitrag klären wir dich darüber auf, wie du in so einer Situation reagieren und handeln kannst.

Kündigung wegen Eigenbedarf: Was bedeutet das eigentlich?

Die Kündigung einer Wohnung nach Eigenbedarf kann nach § 573 Abs.2 BGB dann erfolgen, wenn der Vermieter seine Wohnung für sich, seine Angehörigen oder die Personen, die zu seinem Hausstand gehören wie zum Beispiel Pflegekräfte, nutzen möchte.

Das gilt besonders, wenn der Vermieter die Wohnung oder das Haus als Zweitwohnung nutzen möchte. Dabei spielt es vor allem keine Rolle, wenn die Wohnung nur sporadisch genutzt wird.

In welchen Fällen muss der Vermieter einen Nachweis über die „persönliche Verbundenheit“ vorlegen? Folgende Tabelle kann diese Frage beantworten:

Der Vermieter kann den Eigenbedarf auch für die Personen anmelden, die nicht zu seiner Verwandtschaft gehören wie beispielsweise die Lebenspartner oder Kinder der Lebenspartner.

Für ehemalige Lebensgefährten, geschiedene Ehegatten oder geschiedene Lebenspartner kann die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht erfolgen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Eigenbedarf?

Die Kündigung muss im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Will der Vermieter die Kündigung bis zum Ende des übernächsten Monats aussprechen, so sollte er laut § 573b BGB diese bis zum dritten Werktag eines Monats einhergehen lassen.

Dabei gilt in der Regel die dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist kann aber bei einem längeren Mietverhältnis auch länger ausfallen.

Bei einem Mietverhältnis von weniger als 5 Jahre beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate, bei einem Mietverhältnis zwischen 5 und 8 Jahren ganze 6 Monate.

Bei mehr als 8 Jahren gilt die Frist von 9 Monaten.

Welche Angaben müssen bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs enthalten sein?

Folgende Angaben muss das Schreiben enthalten:

  • Die Kündigung muss von allen Vermietern unterschrieben sein
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
  • Das Enddatum des Mietverhältnisses muss klar bekannt sein
  • Die Kündigung muss grundsätzlich an alle Mieter gerichtet sein
  • Es soll sich klar aus der Kündigung herausstellen, um welche Wohnung es sich handelt
  • Es muss der Kündigungsgrund angegeben sein (Hier muss der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung detailliert darlegen, wer in die benannte Wohnung einziehen soll und aus welchem Grund die Wohnung für den Eigenbedarf benötigt wird)

Welche Schritte kannst du gegen die Kündigung auf Eigenbedarf unternehmen?

Schritt 1: Die Kündigung prüfen

Zunächst solltest du die Kündigung des Vermieters sorgfältig prüfen. Dabei solltest du prüfen, ob die Kündigung rechtlich korrekt und ob alle formale Anforderungen erfüllt sind. Zu den formalen Anforderungen würde beispielsweise die Einhaltung von Kündigungsfristen gehören.

Schritt 2: Beratung einholen

Es ist immer ratsam, bei einer Eigenbedarfskündigung sich die professionelle Hilfe zu holen. Kanzlei Daniel Hubmann kann bei einer Eigenbedarfskündigung unterstützen und Beistand leisten.

Kanzlei Daniel Hubmann kann dich vor Ort, aber auch komplett online deutschlandweit unterstützen und bei deinen Anliegen beraten.

Schritt 3: Widerspruch einlegen

Sollte die Kündigung rechtlich anfechtbar sein, dann kannst du einen Einspruch innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist einlegen. Auch hier kann die Kanzlei Daniel Hubmann professionell helfen.

Schritt 4: Nach Alternativen prüfen

Ein Auseinandersetzen mit dem Vermieter kann dem Mieter viel Zeit, Kraft und Geld kosten. Ed ist daher ratsam, sich nach anderen Wohnmöglichkeiten umzuschauen. Auch der Besuch einer Sozialbehörde könnte den Prozess erleichtern.

Schritt 5: Verhandlung mit dem Vermieter

In manchen Fällen ist es möglich, mit dem Vermieter zu verhandeln. „Von Mensch zu Mensch“ ist das Stichwort. Manchmal kann der Vermieter die Kündigung zurückziehen oder bei der Wohnungssuche helfen.

Schritt 6: Entschädigung

Sollten andere Schritte nichts bringen, so könnte man bei einer unrechtmäßigen Kündigung einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung haben. Dabei sollten die landesspezifischen Verordnungen beachtet werden.

Folgende Fragen kannst du dir bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf sich selbst stellen:

  • Ist die Kündigung formal richtig?
  • Wurde die Kündigung wegen Eigenbedarfs richtig begründet?
  • Für wen wurde der Eigenbedarf tatsächlich angemeldet?
  • Ist ein Hinweis auf das Widerspruchsecht des Mieters enthalten?
  • Wurden die Kündigungsfristen eingehalten?

Bleibe ruhig

Eine Eigenbedarfskündigung kann sehr belastend sein. Dennoch ist es ist wichtig zu wissen, dass es rechtliche Schutzmechanismen gibt. Nach einer sorgfältigen Prüfung kann ein Rechtsanwalt helfen. Kanzlei Daniel Hubmann kann dich zu einer Lösung führen. Wahre deine eigenen Rechte und lass dich zu einer bestmöglichen Lösung führen.

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