Eine Mahnung oder Zahlungserinnerung ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung zur Erbringung einer fälligen Leistung.

Kosten einer Mahnung sind nur zu ersetzen, soweit bereits ein Verzug eingetreten ist. Da die Mahnung selbst aber meist eine Voraussetzung für den Verzug ist, sind die Kosten der ersten Mahnung oft nicht erstattungsfähig.

Damit Kosten einer Mahnung erstattet werden müssen, ist weiter erforderlich, dass die Mahnung aus wirtschaftlicher Sicht eines vernünftig denkenden Gläubigers als Erinnerung an die Zahlungspflicht zweckmäßig und notwendig ist.

Die Kosten, die gegebenenfalls zu ersetzen sind, sind meist pauschalisierte Beträge, welche entstandene materielle Schäden wie etwa Material- und Druckkosten sowie das Porto der als Brief versandten Mahnung abgelten.