Ein Vertrag kommt regelmäßig durch

  • ein Angebot an eine Person und
  • die Annahme des Angebots durch den Adressaten

zu Stande.

Im Energierecht kann ein Vertrag mit einem Grundversorger auch durch die bloße Abnahme von Strom oder Gas zu Stande kommen.

Für Verträge gibt es oft besondere Formvorschriften. So muss im Bereich des Energierechts ein Vertrag in Textform abgeschlossen werden.