Mit einer Kündigung wird von einer Vertragspartei einseitig die Beendigung eines Vertrages erklärt. Der Vertrag endet dann je nach Art der Kündigung mit oder ohne Ablauf einer Kündigungsfrist.

Als Kündigungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen der wirksamen Erklärung der Kündigung und dem durch die Kündigung bewirkten Ende des Vertrages liegt. Man unterscheidet anhand der Kündigungsfrist zwischen einer ordentlichen und eine außerordentlichen Kündigung.

Für ordentliche Kündigungen gelten feste Kündigungsfristen, deren Dauer mindestens eingehalten werden müssen. Diese sind entweder im Vertrag vereinbart oder gelten direkt aufgrund von gesetztlichen Regelungen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung wird ein Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder mit einer im Verhältnis zur ordentlichen Kündigung verkürzten Kündigungsfrist aufgelöst. Dies bedarf stets eines wichtigen Grundes. Dieses Recht auf eine außerordentliche Kündigung wegen eines wichtigen Grundes muss im Vertrag oder aufgrund einer gesetzlichen Grundlage eingeräumt wirden sein. Im Energierecht besteht beispielsweise ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung.