Die Miete kann sich während der Laufzeit eines Vertrages zur Überlassung von Mietobjekten ändern.

Abhängig davon, ob es um Wohnraum oder eine Gewerbeimmobilie handelt, gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Weiter ist zunächst zu prüfen, ob im Vertrag eine Indexmiete oder eine Staffelmiete vereinbart ist.

Lediglich soweit in einem Vertrag über Wohnraum keine der vorgenannten Mieten vereinbart wurde, kann eine Anpassung der Miete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen.

Daneben besteht bei Modernisierungsmaßnahmen die Möglichkeit einer Modernisierungsmieterhöhung.