Energieversorger erbringen Ihre Leistungen oftmals im Rahmen von Verträgen mit Sondertarifen.

Ein solcher Vertrag darf nicht telefonisch oder mündlich abgeschlossen werden. Es ist die Textform vorgeschrieben.

Anders als bei der Grundversorgung kommt ein Vertrag mit Sondertarifen durch die Abnahme von Energie nicht zu Stande.

Der Energieversorger muss den Verbraucher rechtzeitig vor dem Abschluss des Vertrages über alle wesentlichen Punkte informieren.

Wenn Verträge mit Sondertarifen online abgeschlossene werden, treffen den Energieversorger zudem besondere Informationspflichten. Der Energieversorger muss Sie insbesondere über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Dazu muss er Ihnen eine Information zum Widerrufsrecht auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Die 14-tägige Frist Ihres Widerrufsrechts beginnt erst mit dem Erhalt der ordnungsgemäßen Belehrung zu laufen.