Grundversorger erbringen Ihre Leistungen neben der Ersatzversorgung und den Sondertarifen auch im Rahmen der Grundversorgung.

Ein Wechsel in die Grundversorgung erfolgt in den Folgenden Fällen automatisch, sobald an der Verbrauchsstelle Energie abgenommen wird:

Die Grundversorgung hat keine feste Vertragslaufzeit. Solange keine Kündigung erfolgt, bleibt der Vertrag bestehen. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Möchte der Grundversorger eine Preiserhöhung durchführen, muss er Sie mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden darüber informieren.

Der Grundversorger darf die Grundversorgung ordentlich kündigen, wenn ihm die Lieferung von Energie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Der Grundversorger darf die Grundversorgung beispielsweise dann außerordentlich kündigen, wenn

  • Sie Zähler zur Messung des Energieverbrauchs manipulieren,
  • Sie trotz wiederholter Mahnung keine Zahlungen leisten und die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde